Ein Badezimmer in Wien zu planen heißt, drei Fragen getrennt zu beantworten: was das Baurecht erlaubt, wer zustimmen muss und welche Abdichtung Ihre Wunschdusche verlangt. Diese drei Ebenen sind unabhängig voneinander. Baurechtlich können Sie völlig frei sein und zivilrechtlich trotzdem blockiert. Wo ein Projekt ins Stocken gerät, liegt es meistens an dieser Verwechslung.
Wir planen Bäder als Teil eines Gesamtkonzepts für die Wohnung, nicht als Sanitärkatalog. Dieser Beitrag ist die Grundlage dazu, und zwar der Reihe nach: Genehmigung, Zustimmung, Abdichtung, Lüftung, Elektrik, Barrierefreiheit, Material, Kosten und Dauer. Unsere Leistungen dazu finden Sie unter Interior Design für das Badezimmer.
Was ein Innenarchitekt im Bad anders macht als ein Badplaner
Ein Badplaner beginnt bei den Objekten und arbeitet sich zum Raum vor. Wir beginnen beim Raum und kommen zuletzt zu den Objekten. Das klingt nach einer Nuance und ist der ganze Unterschied: Wo ein Waschtisch steht, entscheidet über den Steigstrang, über die Abdichtungsklasse des Bodens, über die Schutzbereiche der Elektrik und darüber, ob Ihr Vorhaben eine Bauanzeige braucht. Wer diese Kette von hinten aufrollt, plant zweimal.
Dazu kommt, dass ein Bad in einer Wiener Wohnung selten allein steht. Es grenzt an ein Schlafzimmer, es teilt sich eine Wand mit der Küche, es hängt an derselben Steigleitung wie die Nachbarwohnung. Wenn Sie ohnehin bei uns einrichten, ist das Bad ein Raum von mehreren, und wir stimmen Materialien, Farben und Leuchten über alle ab. Wer nur ein neues Bad will und sonst nichts, ist bei einem reinen Badplaner ehrlich gesagt gut aufgehoben. Wenn Sie dagegen wissen wollen, wie das Bad zur restlichen Wohnung passt, ist dieser Beitrag für Sie geschrieben. Worauf Sie bei der Auswahl eines Studios achten sollten, steht in unserem Beitrag Innenarchitekten in Wien finden.
Brauchen Sie in Wien eine Bewilligung für Ihr Bad?
Die Bauordnung für Wien nennt das Badezimmer an drei Stellen. Nur eine davon entscheidet über das Verfahren, und sie ist genau die, die im Wiener Altbau zuschlägt.
- Bauanzeige, wenn sich die Fassade ändert. § 62 Abs. 1 Z 1 verlangt eine Bauanzeige, wenn die Be- und Entlüftung eines Badezimmers oder einer Toilette die äußere Gestaltung des Bauwerks verändert. Das ist der Fall des innenliegenden Altbaubades, das einen neuen Auslass in der Fassade oder über Dach braucht. Wer nur einen bestehenden Auslass weiterverwendet, ist hier nicht betroffen.
- Bewilligungsfrei, aber nicht regelfrei. Der Austausch von Sanitärobjekten und Fliesen innerhalb der Wohnung fällt unter § 62a Abs. 1 Z 1, das Verlegen von Leitungen unter Z 32. Bewilligungsfrei heißt dabei ausdrücklich nicht vorschriftenfrei: Abs. 3 verlangt, dass die Arbeit den Bauvorschriften trotzdem entspricht. Und Abs. 2 verlangt für die Ziffern 2 bis 36 einen befugten Bauführer, sofern ein wesentliches Maß bautechnischer Kenntnisse nötig ist. Für den reinen Objekttausch nach Z 1 gilt diese Bauführerpflicht nicht, für die Leitungen nach Z 32 sehr wohl.
- Wände versetzen heißt Grundriss ändern. Wer eine Zwischenwand entfernt, den Nassraum verlegt oder den Grundriss verändert, fällt unter § 60 Abs. 1 lit. c und läuft über § 62 Abs. 1 Z 4 in der Regel als Bauanzeige, dann aber mit statischer Vorbemessung. Das ist der Punkt, an dem ein Ziviltechniker dazukommt.
Die beiden übrigen Fundstellen entscheiden nicht über das Verfahren. § 68 Abs. 6 erlaubt das Entfernen von Scheidewänden, wenn dadurch eine Wohnung für einen behinderten Menschen verbessert wird. Und § 90 betrifft die Konstruktion: Er verlangt, dass Holzdecken, über denen Badezimmer, Toiletten oder Waschküchen errichtet werden, gegen Feuchtigkeit abzudichten sind. Für Wien ist dieser Satz wichtiger, als seine Unauffälligkeit vermuten lässt. In einem Gründerzeithaus mit Tramdecke ist das keine Randnotiz. Es ist der Grund, warum ein Bad dort anders aufgebaut wird als in einem Neubau mit Betondecke.
Eigentum oder Miete: wer muss zustimmen?
Baurecht und Zivilrecht sind zwei Paar Schuhe. Selbst ein völlig bewilligungsfreies Vorhaben braucht eine Zustimmung, wenn Ihnen der Raum nicht allein gehört. Wie diese Zustimmung zustande kommt, regelt im Eigentum das WEG und in der Miete das MRG, und die beiden Wege sehen unterschiedlich aus.
Im Wohnungseigentum gilt § 16 Abs. 2 WEG. Nach Z 1 ist eine Änderung an Ihrem Objekt zulässig, solange sie das Haus nicht schädigt, weder schutzwürdige Interessen der anderen WohnungseigentümerInnen noch die äußere Erscheinung beeinträchtigt und keine Gefahr für Personen oder Sachen schafft. Werden allgemeine Teile in Anspruch genommen, kommt nach Z 2 eine zweite Hürde dazu: Die Änderung muss der Übung des Verkehrs entsprechen oder einem wichtigen Interesse dienen. Und hier steht der Satz, den viele WohnungseigentümerInnen nicht kennen: Bei der Errichtung einer Wasserentnahmestelle, eines Klosetts, bei Anschlüssen für Strom, Gas, Wasser oder Fernsprechleitungen, bei Beheizungsanlagen und ähnlichen Einrichtungen sowie bei einer behinderten Menschen dienenden barrierefreien Ausgestaltung darf die Zustimmung aus diesem Grund jedenfalls nicht verweigert werden. Die Z-2-Hürde fällt damit weg. Die Voraussetzungen der Z 1 bleiben aufrecht.
Im Mietverhältnis gilt § 9 MRG. Sie zeigen die beabsichtigte Veränderung der Vermieterin schriftlich an. Äußert sie sich innerhalb von zwei Monaten nicht, gilt das als Zustimmung. Die Aufzählung in Z 1 nennt ausdrücklich Arbeiten, die der Übung des Verkehrs entsprechen und einem wichtigen Interesse der Mieterin dienen, was auf eine zeitgemäße Badausstattung regelmäßig zutrifft.
Und eine Zuständigkeit sollten Sie kennen, bevor Sie zahlen: Nach § 3 Abs. 2 Z 1 MRG ist die Erhaltung der allgemeinen Teile des Hauses Sache der Vermieterin. Der Steigstrang gehört dazu. Wenn er im Zuge Ihres Umbaus getauscht werden muss, ist das nicht selbstverständlich Ihre Rechnung. Sprechen Sie mit der Hausverwaltung, bevor der Installateur beginnt, nicht danach.
Bodengleiche Dusche: eine Frage der Abdichtung, nicht des Geschmacks
Der häufigste Wunsch, den unsere KundInnen im Erstgespräch äußern, ist die bodengleiche Dusche. Sie ist keine optische Entscheidung, sondern eine konstruktive, und sie kostet mehr, weil sie eine höhere Feuchtebeanspruchungsklasse auslöst.
- W3 ist die Klasse für eine Duschtasse über zwei Zentimeter Aufbauhöhe und für die Badewanne.
- W4 löst der bodenebene Ablauf in der Wandfläche aus, ebenso die niveaugleiche Duschtasse. Der geschlossene Ablauf von Waschbecken oder Waschmaschine tut es nicht.
- Ab W4 sind feuchteempfindliche Materialien nicht mehr zulässig. Das ist der Satz, an dem sich viele Wunschmaterialien entscheiden, lange bevor jemand über Farben spricht.
Rundherum gilt: Die Verbundabdichtung wird bis mindestens 200 Zentimeter über der fertigen Fußbodenoberkante hochgezogen, bei höher liegenden Auslässen 30 Zentimeter darüber hinaus und bei einem Deckenauslass bis zur Decke. Diese Werte stehen in Merkblatt 3 des Österreichischen Fliesenverbandes in der Ausgabe 2024. Ein Hinweis dazu: Die ÖNORM B 3407 hat mit der Ausgabe Jänner 2026 laut eigenem Vorwort die Mindesthöhe für Verbundabdichtungen angehoben. Wer heute plant, fragt den geltenden Normstand am besten beim ausführenden Betrieb ab.
Revisionsöffnungen sind ein verwandtes Thema mit einer klaren Regel: Was sich nicht in die Verbundabdichtung einflanschen lässt, hat im Nassbereich nichts verloren. Im Boden vermeiden wir eine Revisionsöffnung ganz. Muss sie doch sein, führen wir sie flüssigkeitsdicht und einflanschbar aus.
Lüftung im innenliegenden Bad
Das innenliegende Bad ohne Fenster ist der Wiener Normalfall, und es ist genau der Fall, der die Genehmigungsfrage auslöst. Solange Sie einen bestehenden Auslass weiterverwenden, ändert sich an der äußeren Gestaltung des Bauwerks nichts. Sobald ein neuer Auslass in der Fassade oder über Dach dazukommt, sind Sie bei der Bauanzeige nach § 62 Abs. 1 Z 1.
Eine konkrete Luftmenge nennen wir hier bewusst nicht. Die OIB-Richtlinie 3 enthält für ein Bad keine, und die einschlägige ÖNORM H 6036 ist kostenpflichtig und lag uns nicht vor. Wer Ihnen ohne Blick auf Raumgröße, Nutzung und Anlagentyp eine Zahl in Kubikmetern je Stunde nennt, rät. Die Auslegung gehört zum Planungsauftrag des Haustechnikers, und wir binden ihn bei innenliegenden Bädern früh ein, weil von seiner Antwort abhängt, ob eine Bauanzeige nötig wird.
Strom im Bad: die Schutzbereiche
Die Elektroinstallation im Bad folgt Schutzbereichen, und ihre Geometrie entscheidet mit über die Position von Steckdosen, Leuchten und Spiegelschrank.
Bei Badewanne oder Duschtasse liegt Bereich 1 an der Außenkante, Bereich 2 reicht weitere 60 Zentimeter daneben; beide gelten bis 225 Zentimeter Höhe oder bis zur Höhe eines fest angebrachten Brausekopfes. Bei der bodengleichen Dusche ist es anders: Dort gibt es keinen Bereich 2, dafür reicht Bereich 1 volle 120 Zentimeter vom Mittelpunkt des fest angebrachten Brausekopfes.
Diese Werte entsprechen der Ausgabe 2019 der OVE E 8101. Seit 1. Oktober 2025 liegt die Norm in einer Neufassung vor. Lassen Sie die maßgeblichen Bereiche deshalb vor der Ausführung von Ihrem Elektrotechniker gegen den aktuellen Stand prüfen.
Barrierefrei planen, auch wenn Sie es noch nicht brauchen
Für die Wohnung selbst verlangt § 119 Abs. 2 der Bauordnung für Wien nicht, dass sie barrierefrei ist, sondern dass sie sich nachträglich ohne erheblichen Aufwand anpassen lässt. Das ist eine schwächere Anforderung, als viele annehmen, und zugleich die praktisch wichtigere: Anpassbarkeit entscheidet sich beim Rohbau und beim Leitungsverlauf, nicht beim Handlauf.
Wenn Sie diese Anpassbarkeit wirklich einlösen wollen, sind die Maße der OIB-Richtlinie 4 in der Ausgabe Mai 2023 die Orientierung: 80 Zentimeter Durchgangslichte für Türen als Fertigmaß, ein Wendekreis von 1,50 Metern, 90 Zentimeter seitlich und 1,20 Meter vor der WC-Schale sowie 5,00 Quadratmeter für einen kombinierten Sanitärraum. Pflicht sind diese Werte für Ihr privates Bad nicht. Abschnitt 7 der Richtlinie greift dort, wo ein Gebäude überhaupt barrierefrei zu gestalten ist, und § 115 der Bauordnung meint damit die Teile, die für Besucher, Kunden und Bewohner bestimmt sind, im Wohnbau also die allgemeinen Teile und nicht das Innere Ihrer Wohnung. Für Zu- und Umbauten und für das Verschlechterungsverbot gilt § 115 Abs. 4.
Eine Zahl lohnt sich trotzdem zu merken, und das ist die Schwelle. Punkt 3.1.3 verlangt, Schwellen und Türanschläge zu vermeiden; wo sie unvermeidlich sind, dürfen sie zwei Zentimeter nicht übersteigen. Drei Zentimeter sind nur bei Türen mit Anforderungen an den Schall- oder Wärmeschutz zulässig. Für eine Badezimmertür ist zwei der Wert.
Wer im Wohnungseigentum barrierefrei umbauen will, hat übrigens den oben zitierten Hebel: Für die barrierefreie Ausgestaltung darf die Zustimmung aus dem Grund der Z 2 jedenfalls nicht verweigert werden.
Materialien und Oberflächen
Die großformatige Fliese ist der Wunsch, bei dem wir am häufigsten bremsen müssen, und das nicht aus Geschmacksgründen. Die ÖNORM B 3407 schließt Fliesen über einem Quadratmeter Fläche oder über 100 Zentimeter Kantenlänge ausdrücklich aus ihrem Anwendungsbereich aus, und der Österreichische Fliesenverband bezeichnet deren Verlegung als Sonderkonstruktion außerhalb der anerkannten Regeln der Technik. Das heißt nicht, dass es nicht geht. Es heißt, dass Sie eine gesonderte Vereinbarung mit dem ausführenden Betrieb brauchen und wissen sollten, worauf Sie sich einlassen.
Zur Rutschhemmung: Die R-Klassen und die Barfußbereiche A, B und C, die im Handel wie selbstverständlich zitiert werden, stammen vom deutschen Bundesverband Keramische Fliesen. Im österreichischen Wohnungsbad sind sie keine Vorschrift, sondern eine Orientierung, denn die Anforderungen der OIB-Richtlinie 4 betreffen Zugänge, Gänge, Stiegen und Rampen in allgemein zugänglichen Bereichen. Die ÖNORM B 3407 hat mit der Ausgabe 2026 laut Vorwort erstmals Rutschhemmungsanforderungen definiert; die Werte selbst sind kostenpflichtig und wir geben sie hier nicht wieder.
Zu Mikrozement und fugenlosen Systemen halten wir uns kurz, weil es zu ihrer Haltbarkeit im Nassbereich keine unabhängige österreichische Quelle gibt, die wir zitieren könnten. Was sich sagen lässt, ergibt sich aus dem Aufbau: Eine bodengleiche Dusche ist W4, und in W4 sind feuchteempfindliche Materialien nicht zulässig. Lassen Sie sich für jede fugenlose Fläche die Eignungserklärung des Systemherstellers für die konkrete Feuchtebeanspruchungsklasse geben, nicht einen Prospekt.
Was ein neues Bad kostet und was Wien dazuzahlt
Einen Gesamtpreis nennen wir Ihnen an dieser Stelle nicht, und damit enttäuschen wir Sie mit Absicht: Es gibt in Österreich keine Kammer, keine Behörde und keine Konsumentenschutzorganisation, die einen Gesamtpreis für eine Badsanierung veröffentlicht. Jede Zahl, die Ihnen im Netz als „ein Bad kostet X“ begegnet, stammt von einem Badplaner, einem Portal oder einem Vermittler und ist damit Werbung mit anderer Typografie.
Was es gibt, ist der Stundensatz, und den erhebt die Arbeiterkammer. Für die Erhebung „Handwerkerkosten inklusive Notdienste in Wien“ vom Dezember 2025 hat sie zwanzig Wiener Gas-Wasser-Installateure befragt, im Zeitraum Juli bis November 2025. Die Monteurstunde werktags zu Betriebszeiten liegt darin zwischen 90,00 und 173,69 Euro, im Durchschnitt bei 119,61 Euro. Monteur und Helfer gemeinsam kosten zwischen 144,00 und 197,28 Euro, im Durchschnitt 174,44 Euro. Die Anfahrt im eigenen Bezirk reicht von null bis 104,40 Euro. Gegenüber 2024 ist das ein Plus von 3,7 Prozent. Die Arbeiterkammer Niederösterreich nennt mit Stand März 2025 für Facharbeiterstunden 81 bis 168 Euro und für die Partiestunde 119 bis 195 Euro. Alle diese Zahlen sind ausdrücklich Bruttopreise inklusive Mehrwertsteuer, und sie sind unseres Wissens die einzigen Handwerkerpreise für Wien aus einer unabhängigen Quelle.
Zur Wiener Förderung, und bitte lesen Sie diesen Absatz zu Ende. Die Wohnbauförderung der MA 50 kennt Beträge, die regelmäßig als Badpreise missverstanden werden: höchstens 15.000 Euro Gesamtbaukosten, 800 Euro je Quadratmeter bei einer Kategorieanhebung, 200 Euro je Quadratmeter Zuschuss und höchstens 35 Prozent. Das sind Förderobergrenzen und Zuschusshöhen, keine Marktpreise. Und die Bedingung entscheidet: Gefördert wird der erstmalige Einbau eines WCs und oder Bades in Verbindung mit einer Umstellung des Heizungssystems auf hocheffiziente alternative Energiesysteme. Wer ein vorhandenes Bad erneuert, fällt nicht darunter. Dazu kommen Hauptwohnsitz, 22 bis 150 Quadratmeter, ein mindestens zwanzig Jahre altes Gebäude, kein Rechtsanspruch und eine Auszahlung nach Maßgabe der Budgetmittel. Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt.
Zwei weitere Töpfe werden regelmäßig genannt und helfen Ihnen 2026 nicht. Der Handwerkerbonus ist seit 28. Februar 2026 geschlossen, die Nachreichfrist endete am 30. April 2026. Und im Infoblatt des Sanierungsbonus zur Einzelbauteilsanierung kommen die Wörter Bad, Sanitär und WC kein einziges Mal vor; gefördert werden dort Außenwanddämmung und Fenstertausch, mit höchstens 5.000 Euro und höchstens 30 Prozent der Investitionskosten. Das geprüfte Infoblatt gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser; für den mehrgeschossigen Wohnbau gibt es ein eigenes.
Was unsere eigene Planungsleistung kostet, hängt von Umfang und Raumzahl ab und besprechen wir im kostenfreien Erstgespräch. Eine erste Größenordnung für ein Einrichtungsprojekt ermitteln Sie in zwei Minuten selbst, und den allgemeinen Rahmen erklären wir im Beitrag zu den Kosten eines Innenarchitekten.
Wie lange dauert es wirklich?
Den Kalender bestimmt nicht das Fliesenlegen, sondern die Belegreife des Estrichs. Das ist die Antwort auf die Frage, warum ein Bad, an dem sichtbar niemand arbeitet, trotzdem nicht weitergeht.
Dafür gibt es zwei Sätze von Grenzwerten, und sie gelten nicht für dasselbe. Für geklebte Bodenbeläge und Parkett nennt das Merkblatt 8 des Fachverbands der Chemischen Industrie Österreichs in der Fassung Oktober 2024 die Werte: 2,0 CM-Prozent beim konventionellen schwimmenden Zementestrich, 1,8 beim Zement-Heizestrich, 0,5 bei Calciumsulfat und 0,3 beim Calciumsulfat-Heizestrich. Diese Werte gelten nur bei einem Mischungsverhältnis Zement zu Sand von 1:4 bis 1:5 und nur bei 20 Grad Bodentemperatur und höchstens 65 Prozent relativer Luftfeuchte. Für die Fliesenverlegung selbst gilt die ÖNORM B 3407; für Calciumsulfatestrich nennt Merkblatt 12 des Österreichischen Fliesenverbandes einen CM-Wert von höchstens 0,5, gemessen höchstens 48 Stunden vor der Verlegung.
Praktisch heißt das: Ein kalter, feuchter Rohbau im November trocknet langsamer als derselbe Aufbau im Juni, und keine Terminzusage der Welt ändert daran etwas. Wer im Winter ein Bad baut, plant die Trocknungszeit als eigene Etappe ein oder heizt und entfeuchtet aktiv.
So planen wir ein Bad
Am Anfang steht das Aufmaß, und zwar ein vollständiges. Gemeinsam mit unserem Partnerbetrieb CDA Vrecar erfassen wir den Raum mit Matterport und iMapper, und daraus entstehen millimetergenaue Grundrisse. Für ein Bad ist das keine Spielerei: Ein vergessenes Maß an einem Steigstrang oder eine falsch angenommene Mauerstärke im Altbau kostet später eine ganze Woche. Wie wir daraus eine Visualisierung machen, zeigen wir am Beispiel Schlafzimmer im Beitrag zur 3D-Planung; den vollständigen Ablauf beschreibt unser Interior-Design-Prozess.
Danach klären wir die drei Ebenen von oben, in dieser Reihenfolge: Was löst Ihr Wunsch baurechtlich aus, wer muss zustimmen, welche Abdichtungsklasse ergibt sich daraus. Erst dann sprechen wir über Fliesen und Armaturen. Die Ausführung übernehmen unsere Handwerkspartner, mit denen wir seit Jahren dieselben Bäder bauen, und die Koordination der Gewerke bleibt bei uns.
Wie das aussieht, sehen Sie an einem eigenen Projekt. Im Herbst 2024 durften wir ein Badezimmer in einer Altbauwohnung im 3. Bezirk von Grund auf sanieren und gestalterisch neu fassen, ein paar Gehminuten von unserem Showroom entfernt. Der Doppelwaschtisch mit massiven Holzfronten, die blau schimmernde Wandfliese und der Terrazzoboden sind dort in einem Grundriss entstanden, der zunächst nichts davon hergab. Das Projekt finden Sie unter Neugestaltung Badezimmer.
Häufige Fragen
Braucht man in Wien eine Baubewilligung, um ein Badezimmer zu sanieren?
In der Regel nicht. Der Austausch von Sanitärobjekten und Fliesen innerhalb der Wohnung ist nach § 62a Abs. 1 Z 1 der Bauordnung für Wien bewilligungsfrei, das Verlegen von Leitungen nach Z 32. Eine Bauanzeige wird nötig, wenn die Be- und Entlüftung die äußere Gestaltung des Bauwerks verändert, also bei einem neuen Auslass in Fassade oder Dach, und wenn Wände versetzt werden. Bewilligungsfrei heißt dabei nicht vorschriftenfrei: Die Arbeit muss den Bauvorschriften weiterhin entsprechen.
Darf die Hausverwaltung einen Badumbau verbieten?
Im Wohnungseigentum gilt § 16 Abs. 2 WEG. Für die Errichtung einer Wasserentnahmestelle, eines Klosetts, für Anschlüsse an Strom, Gas oder Wasser und für eine barrierefreie Ausgestaltung darf die Zustimmung aus dem Grund der Z 2 jedenfalls nicht verweigert werden. Die übrigen Voraussetzungen bleiben: keine Schädigung des Hauses, keine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen und der äußeren Erscheinung, keine Gefahr. In der Miete gilt § 9 MRG: Zeigen Sie die Veränderung schriftlich an, gilt Schweigen der Vermieterin nach zwei Monaten als Zustimmung.
Was kostet ein Installateur in Wien pro Stunde?
Nach der Erhebung der Arbeiterkammer Wien vom Dezember 2025 kostet die Monteurstunde eines Gas-Wasser-Installateurs werktags zu Betriebszeiten zwischen 90,00 und 173,69 Euro, im Durchschnitt 119,61 Euro. Monteur und Helfer gemeinsam liegen bei durchschnittlich 174,44 Euro. Alle Werte sind Bruttopreise inklusive Mehrwertsteuer. Einen veröffentlichten Gesamtpreis für eine Badsanierung gibt es in Österreich von keiner unabhängigen Stelle.
Warum ist eine bodengleiche Dusche teurer?
Weil sie eine höhere Abdichtungsklasse auslöst. Eine Duschtasse über zwei Zentimeter Aufbauhöhe und die Badewanne fallen unter W3; der bodenebene Ablauf und die niveaugleiche Duschtasse führen zu W4. Ab W4 sind feuchteempfindliche Materialien nicht mehr zulässig, was Aufbau und Materialwahl einschränkt. Der geschlossene Ablauf von Waschbecken oder Waschmaschine löst W4 dagegen nicht aus.
Wird eine Badsanierung in Wien gefördert?
Nur in einem engen Fall. Die Wohnbauförderung der Stadt Wien fördert den erstmaligen Einbau eines WCs und oder Bades in Verbindung mit einer Umstellung des Heizungssystems auf hocheffiziente alternative Energiesysteme, mit Obergrenzen von höchstens 15.000 Euro Gesamtbaukosten und 200 Euro Zuschuss je Quadratmeter. Die Erneuerung eines vorhandenen Bades fällt nicht darunter. Der Handwerkerbonus ist seit 28. Februar 2026 geschlossen, und der Sanierungsbonus zur Einzelbauteilsanierung deckt Außenwanddämmung und Fenstertausch, kein Bad.
Wenn Sie Ihr Badezimmer planen und nicht sicher sind, welche der drei Ebenen Ihr Vorhaben betrifft, klären wir das im Erstgespräch, bevor Sie irgendetwas bestellen. Wir sehen uns den Grundriss an, sagen Ihnen, was Ihr Wunsch auslöst, und zeigen Ihnen die Materialien dazu im Original. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in unserem Showroom in der Marxergasse 22 in 1030 Wien. Wir freuen uns auf Sie.
Beratungstermin im Showroom vereinbarenWohnfläche, Anzahl der Räume und gewünschter Umfang genügen. Unverbindlich, ohne Termin und mit denselben Zahlen, mit denen wir auch im Erstgespräch arbeiten.
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