Eisgeschäft in Wien mit Gelato-Vitrine, heller Theke in Marmoroptik, Pendelleuchten und digitalen Menütafeln

Innenarchitektur für Gewerbe in Wien: Büro, Hotellerie, Gastronomie und Ordination

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Gewerbliche Innenarchitektur heißt, dass jede Fläche zugleich gestaltet und betrieben wird. Eisgeschäft Ferretti in Wien, ein Projekt aus unserer Werkstatt.Foto: @gregorproductions

Innenarchitektur für Gewerbe ist die Planung gewerblich genutzter Innenräume: Büros, Hotels, Gastronomiebetriebe, Ordinationen, Geschäftsflächen und Gemeinschaftsbereiche im Wohnbau. Sie unterscheidet sich von der privaten Einrichtung nicht im Anspruch, sondern in den Rahmenbedingungen. Ein gewerblicher Raum muss nicht nur gefallen. Er muss einen Betrieb tragen, einer Behörde standhalten und sich rechnen.

Wir planen in Wien beides, private Wohnungen ebenso wie gewerbliche Flächen, von der ersten Idee bis zur finalen Umsetzung. Dieser Beitrag verschafft Ihnen den Überblick: was zum gewerblichen Feld gehört, welche Regeln in Österreich gelten, wie ein Projekt abläuft und womit Sie bei den Kosten rechnen. Wo es dazu einen eigenen Beitrag gibt, verlinken wir ihn, statt ihn hier zu wiederholen.

Was unterscheidet gewerbliche von privater Innenarchitektur?

Der auffälligste Unterschied ist nicht die Größe der Fläche, sondern die Zahl der Instanzen, die mitreden. Eine private Wohnung planen wir mit Ihnen. Eine gewerbliche Fläche planen wir mit Ihnen, Ihren MitarbeiterInnen, Ihrer Vermieterin, dem Arbeitsinspektorat und der Behörde.

  1. Der Raum ist ein Arbeitsplatz und damit reguliert. Raumhöhe, Bodenfläche pro Person, Tageslicht, Sichtverbindung ins Freie, Beleuchtungsstärke und Sanitärräume sind in der Arbeitsstättenverordnung als Mindestwerte festgelegt. Was privat Geschmack ist, ist gewerblich eine Zahl, die einzuhalten ist.
  2. Der Betrieb läuft weiter. Ein Hotel vermietet während des Umbaus Zimmer, eine Ordination ordiniert, ein Geschäft verkauft. Die Bauetappen richten sich nach dem Betrieb, nicht umgekehrt. Das ist der größte Unterschied im Zeitplan und meistens auch im Preis.
  3. Die Einrichtung wird abgeschrieben, nicht bewohnt. Betriebs- und Geschäftsausstattung setzt das Finanzministerium mit einer Nutzungsdauer von zehn Jahren an, das Betriebsgebäude selbst mit vierzig. Diese zehn Jahre schreiben Ihnen gestalterisch nichts vor. Sie sind aber der Zeitraum, über den Ihre Investition gerechnet wird.
  4. Es entscheidet selten eine Person allein. Geschäftsführung, Betriebsrat, Franchisegeberin, Eigentümerin: Gewerbliche Projekte brauchen Entscheidungsgrundlagen, die mehrere Menschen überzeugen. Deshalb legen wir hier früher maßstabsgetreue Pläne und Visualisierungen vor als bei einer Wohnung.

Wenn Sie privat einrichten, ist unser Beitrag Innenarchitekten in Wien finden der passendere Einstieg.

Welche Branchen wir einrichten

Gewerbliche Innenarchitektur ist kein einheitliches Fach. Jede Branche bringt ihre eigene Logik mit, und die prägt die Planung stärker als jeder Stil.

  1. Büro und Arbeitswelt. Zonierung, Akustik, Licht und Möblierung für konzentriertes und für gemeinsames Arbeiten. Ablauf, Kosten und aktuelle Trends behandeln wir ausführlich im Beitrag zur Büroplanung in Wien, unsere Leistungen dazu finden Sie unter Interior Design für Büros.
  2. Hotellerie. Lobby, Zimmer, Frühstücksraum und Wellnessbereich entscheiden mit über Bewertungen und Wiederkehr. Wien zählt rund 450 Hotelbetriebe mit etwa 84.600 Betten. Die Grundlagen und Anforderungen haben wir im Beitrag zur Hotel-Innenarchitektur zusammengefasst, unsere Leistungsseite dazu ist Hotellerie und Gastronomie.
  3. Gastronomie. Hier planen wir zwei Räume gleichzeitig: den Gastraum, der eine Stimmung erzeugt, und die Küche, die den Hygienevorgaben entsprechen muss. Der Warenfluss von unrein nach rein ist kein Ausstattungsdetail, sondern die erste Entscheidung im Grundriss.
  4. Ordination und Praxis. Materialien, Oberflächen und Wegeführung folgen der Hygieneverordnung der Österreichischen Ärztekammer. Wien zählt rund 4.485 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Der Wartebereich ist dabei kein Nebenraum: In einer Untersuchung der TU Dresden mit 333 Teilnehmenden erklärten allein die Bilder im Wartezimmer rund ein Drittel der Unterschiede in der zugeschriebenen ärztlichen Kompetenz. Bemerkenswert daran ist die Richtung. Reizarme, ruhige Wartezimmer schnitten deutlich besser ab als anregungsreich gestaltete.
  5. Handel und Geschäftsflächen. Wien City verfügt über rund 210.500 Quadratmeter Geschäftsfläche. Was ein Umbau bringt, hängt weniger vom Budget ab als davon, ob die Veränderung für KundInnen spürbar ist. Eine im Journal of Retailing veröffentlichte Untersuchung verglich zwei Filialen mit identischen Umbaukosten und identischem Konzept: Die eine gewann zwölf Prozent Umsatz, die andere ein Prozent. Den Unterschied machte, wie deutlich die Veränderung wahrgenommen wurde.
  6. Wohnbau: Musterwohnung und Allgemeinflächen. Für Bauträger richten wir Musterwohnungen ein und gestalten Foyers und Gemeinschaftsräume. Belastbare Zahlen zur Verkaufswirkung von Musterwohnungen gibt es für Österreich nicht, und wir nennen deshalb auch keine. Was wir sagen können: Die Musterwohnung ist oft der einzige Raum, den InteressentInnen betreten, bevor sie unterschreiben.

Was in Österreich gilt: Genehmigung, Arbeitsstätte, Barrierefreiheit

Hier liegt der eigentliche Unterschied zur privaten Planung. Ein gewerblicher Innenausbau bewegt sich in einem Regelwerk, das die Gestaltung nicht behindert, ihr aber Grenzen setzt. Wer es früh kennt, plant einmal statt zweimal.

Die Betriebsanlagengenehmigung

Eine gewerbliche Betriebsanlage braucht eine Genehmigung, bevor sie errichtet oder geändert wird. In Wien erteilt sie das Magistratische Bezirksamt, nicht die Baupolizei. Erfüllt die Anlage bestimmte Voraussetzungen, etwa eine Gesamtfläche von höchstens 800 Quadratmetern und eine elektrische Anschlussleistung bis 300 Kilowatt, kommt das vereinfachte Verfahren infrage. Im ordentlichen Verfahren entscheidet die Behörde binnen vier Monaten nach vollständigem Ansuchen. Bundesgebühren fallen keine an, für Ortsaugenscheine und Verhandlungen werden aber Kommissionsgebühren je angefangener halber Stunde verrechnet.

Für uns als PlanerInnen ist eine Zeile in diesem Antrag die wichtigste: Verlangt wird ein Grundrissplan im Maßstab 1:100 mit den Raumwidmungen, den Öffnungsmaßen von Fenstern und Türen, der wirksamen Belichtungs- und Sichtverbindungsfläche je Arbeitsraum sowie den Weg-, Gang- und Stiegenhausbreiten. Das ist keine Formalie: Ihre Innenraumplanung wird damit Teil eines Behördenakts. Ein Konzept, das diese Angaben schuldig bleibt, ist als Planung nicht fertig.

Bei Gastgewerbebetrieben kommen die Betriebsart und die Gesamtzahl der Verabreichungsplätze dazu. Auch das ist eine Planungsgröße: Wie viele Plätze der Gastraum hergibt, entscheiden Sie nicht am Schluss beim Möblieren, sondern am Anfang im Grundriss.

Die Arbeitsstättenverordnung

Die Arbeitsstättenverordnung liefert die Mindestwerte, an denen sich jeder Grundriss messen lassen muss. Arbeitsräume brauchen grundsätzlich 3,0 Meter lichte Höhe, unter erleichterten Voraussetzungen 2,8 oder 2,5 Meter. Für die erste Person sind 8,0 Quadratmeter Bodenfläche vorgesehen und für jede weitere 5,0 Quadratmeter, dazu jeweils 2,0 Quadratmeter zusammenhängende freie Fläche am Arbeitsplatz selbst.

Zwei Bestimmungen werden dabei am häufigsten unterschätzt, und beide betreffen Wiener Altbau und Innenlagen unmittelbar:

  • Tageslicht und Sichtverbindung sind zwei getrennte Anforderungen. Die Lichteintrittsflächen müssen mindestens zehn Prozent der Bodenfläche ausmachen, die Sichtverbindung ins Freie mindestens fünf Prozent. Lichtkuppeln und Glasdächer zählen für die Sichtverbindung ausdrücklich nicht. Ein Raum mit Oberlicht kann also hell und trotzdem nicht regelkonform sein.
  • Für Kellerlokale in Gastgewerbebetrieben gilt eine ausdrückliche Ausnahme. Deshalb ist das Wiener Kellerlokal zulässig, obwohl es kein Tageslicht hat.

Dazu kommen die Werte, die wir beim Möblieren mitdenken müssen: mindestens 100 Lux Allgemeinbeleuchtung, gemessen 0,85 Meter über dem Boden. Eine verschließbare Toilettzelle je 15 ArbeitnehmerInnen. Ein Waschplatz je fünf gleichzeitig Arbeitende. Und zwischen Toiletten und Arbeits-, Aufenthalts- oder Umkleideräumen ein belüfteter Vorraum, der im Grundriss oft mehr Platz kostet, als eingeplant war.

Auch die Luft ist bemessen. Je Person sind mindestens 12,0 Kubikmeter freier Luftraum vorgesehen, bei normaler körperlicher Belastung 15,0 und bei hoher 18,0. Wo sich zusätzlich KundInnen aufhalten, kommen je gleichzeitig anwesender Person weitere 10 Kubikmeter dazu. Die Temperatur soll bei geringer Belastung zwischen 19 und 25 Grad liegen. Und sobald regelmäßig mehr als zwölf Menschen gleichzeitig anwesend sind, ist ein eigener Aufenthaltsraum vorzusehen. Diese vier Zahlen entscheiden in der Praxis öfter über die zulässige Belegung einer Fläche als die Quadratmeter im Mietvertrag.

Wo die Zwei-Stunden-Regel Spielraum schafft

Nicht jeder Raum muss die vollen Werte erfüllen. Für Räume, in denen pro Person höchstens zwei Stunden am Tag gearbeitet wird, gelten Ausnahmen von Raumhöhe und Bodenfläche. Entscheidend ist, dass diese Ausnahme auch für einen klar abgrenzbaren Teil eines größeren Raums gilt.

Das ist der wichtigste Planungshebel im Wiener Bestand. Eine Nische unter der Schräge, ein Besprechungsplatz im Zwischengeschoß, eine Teeküche mit Stehtisch: Solche Zonen lassen sich dort einrichten, wo ein vollwertiger Dauerarbeitsplatz nicht zulässig wäre. Voraussetzung ist, dass die Nutzung tatsächlich so stattfindet und die Abgrenzung im Plan nachvollziehbar ist. Wer das nur behauptet, um eine zu niedrige Decke zu rechtfertigen, bekommt bei der Verhandlung ein Problem.

Barrierefreiheit

Die Bauordnung für Wien zählt in Paragraf 115 namentlich auf, welche Bauwerke barrierefrei zu planen sind, darunter Geschäfte, Banken, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, Arztpraxen und Apotheken sowie Veranstaltungsstätten. Die verbindlichen Maße stehen in der OIB-Richtlinie 4: 80 Zentimeter nutzbare Durchgangsbreite beim Gehflügel, ein barrierefreier Toilettenraum von mindestens 2,15 mal 1,65 Metern, eine Bewegungsfläche von 1,50 Metern Durchmesser, Rampen mit höchstens sechs Prozent Längsgefälle. Bei den Schwellen wird am häufigsten falsch geplant: Sie sind grundsätzlich zu vermeiden, und wo eine nötig ist, darf sie zwei Zentimeter nicht übersteigen. Drei Zentimeter sind nur bei Türen mit Anforderungen an den Schall- oder Wärmeschutz zulässig sowie bei mindestens einer Tür je barrierefreiem Freibereich. Für eine gewerbliche Innentür gilt also 2 cm, nicht 3 cm.

Zwei Punkte werden regelmäßig übersehen. Türen brauchen beidseits Anfahrbereiche, damit ein Rollstuhl überhaupt an die Türschnalle kommt. Und wenn ein Gebäude nur je eine Damen- und eine Herrentoilette bekommt, muss mindestens eine davon barrierefrei sein. Beides verändert den Grundriss spürbar und lässt sich nachträglich kaum reparieren.

Wichtig für Wien: Seit der Wiener Bautechnikverordnung 2023 gilt die Ausgabe 2023 der OIB-Richtlinien. Viele Quellen im Netz verweisen noch auf die Fassung 2019.

Brandschutz und Fluchtwege

Die OIB-Richtlinie 2 begrenzt die Gehweglänge bis zu einem Ausgang ins Freie oder einem Stiegenhaus auf 40 Meter und verlangt, Gänge mindestens alle 40 Meter durch Türen zu unterteilen. In Beherbergungsstätten sind für Restaurants und Gemeinschaftsräume bestimmte Baustoffklassen vorgeschrieben. Das schränkt die Materialwahl genau dort ein, wo Gestaltung sichtbar wird: am Boden, an den Wänden, an der Decke.

Im Handel sind unter definierten Bedingungen längere Fluchtwege möglich, etwa wenn sie überwiegend gerade geführt werden. Und die nutzbare Breite einer Tür im Fluchtweg hängt von der Personenzahl ab, die sich gleichzeitig im Raum aufhalten kann. Deshalb ist die Frage, wie viele Menschen ein Gastraum oder eine Verkaufsfläche fasst, keine Frage des Marketings, sondern eine der Konstruktion.

Eine Schwelle sollten Sie sich merken: Die zusätzlichen Anforderungen an Versammlungsstätten greifen erst oberhalb von 120 gleichzeitig anwesenden Personen. Wer knapp darunter bleibt, plant unter deutlich einfacheren Bedingungen. Wer knapp darüber liegt, sollte das früh wissen, weil sich daran Fluchtwegbreiten, Türen und Ausstattung ändern. Bei Verkaufsflächen kommen ab einer bestimmten Größe zusätzlich Wandhydranten dazu. Solche Schwellen sind der Grund, warum wir die geplante Personenzahl schon im ersten Gespräch abfragen und nicht erst, wenn der Grundriss steht.

Akustik im Büro

Im Büro ist Sprache die eigentliche Störquelle, nicht Lautstärke. Forschungsergebnisse zeigen einen messbaren Verlust an Arbeitsgedächtnisleistung bereits bei 35 Dezibel, und der Abfall beginnt oberhalb eines Sprachübertragungsindex von 0,21. Als praktikables Ziel gilt, den Index unter 0,5 zu drücken. In der Planung heißt das: absorbierende Flächen, Abstand und Abschirmung. Lauterer Hintergrundschall löst das Problem nicht.

Küche und Ordination: zwei Sonderfälle

In diesen beiden Nutzungen schreibt die Hygiene die Materialien vor, nicht der Entwurf. Wer das als Einschränkung liest, plant gegen die Vorgabe. Wer das als Ausgangspunkt nimmt, kommt zu ruhigeren, klareren Räumen.

In der Gastroküche brauchen die Wände eine abwaschbare Oberfläche, vorzugsweise bis zur Decke, mindestens aber bis zwei Meter. Böden müssen wasserundurchlässig und leicht zu reinigen sein, Fugen und Anschlüsse dürfen weder offen noch beschädigt sein. Handwaschbecken gehören unmittelbar an die Arbeitsplätze für Fleisch, Fisch, Geflügel, Gemüse und Mehlspeisen, mit handwarmem Wasser und Armaturen, die eine hygienisch einwandfreie Entnahme erlauben. Für das Küchenpersonal sind eigene Toiletten ohne direkten Zugang zu Lebensmittelräumen vorgesehen, dazu Umkleiden mit Zweispindsystem. Die Trennung reiner und unreiner Bereiche entlang des Warenflusses ist die Figur, an der die ganze Küche hängt.

In der Ordination verlangt die Hygieneverordnung der Ärztekammer fugenlose, flüssigkeitsdichte Böden, abwaschbare Wandflächen und reinigbare Oberflächen an Behandlungsmöbeln und Sitzgelegenheiten. In Räumen mit Kontaminationsrisiko ist Teppich ausgeschlossen. Für den Wiener Bestand ist eine Bestimmung besonders wertvoll: Wo die Vorgaben baulich nicht erfüllbar sind, kann ein individuelles Alternativkonzept vereinbart werden. Ein Freibrief ist das nicht: Das Konzept muss einen hygienisch einwandfreien Betrieb ermöglichen und ist von einem Hygienesachverständigen zu bestätigen. Richtig angewendet ist es der Weg, auf dem eine Ordination im Gründerzeithaus zulässig wird, ohne dass das Haus seinen Charakter verliert.

Und wenn Ihre Gäste draußen sitzen sollen

Ein Gastgarten braucht grundsätzlich eine Bewilligung. Unter bestimmten Voraussetzungen genügt eine Anzeige: höchstens 75 Verabreichungsplätze und Betriebszeiten innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Beizulegen ist ein Grundrissplan des Gastgartens. Schanigärten auf öffentlichem Grund genehmigt das Magistratische Bezirksamt, und dabei zählen auch stadtgestalterische Kriterien. Möblierung, Schirme und Abgrenzung sind hier keine reine Geschmacksfrage.

Wie ein gewerbliches Projekt bei uns abläuft

Unser Interior-Design-Prozess ist im Kern derselbe wie bei einer Wohnung. Drei Dinge verschieben sich, wenn ein Betrieb der Auftraggeber ist.

  1. Das Aufmaß muss stimmen, nicht ungefähr stimmen. Wir erfassen die Räume mit Matterport und iMapper gemeinsam mit unserem Partnerbetrieb CDA Vrecar. Daraus entstehen millimetergenaue Grundrisse. Für einen Antrag, der Öffnungsmaße und Belichtungsflächen verlangt, ist das die Voraussetzung. Und es erspart den zweiten Termin, bei dem ein vergessenes Maß nachgeholt werden muss.
  2. Die Visualisierung ist ein Entscheidungswerkzeug. Wir planen in pCon Planner und arbeiten in der Möbelplanung mit Metron und Ader. In einem gewerblichen Projekt sehen mehrere Menschen dieselbe Ansicht und entscheiden gemeinsam, oft ohne je zusammen im Raum gestanden zu haben.
  3. Die Etappen folgen dem Betrieb. Wir planen Bauabschnitte so, dass Sie weiterarbeiten können: stockwerksweise im Büro, trakt- oder geschoßweise im Hotel, in Randzeiten im Handel. Was das für ein laufendes Haus konkret bedeutet, beschreiben wir im Beitrag zur Hotel-Innenarchitektur.

Was ein gewerblicher Ausbau kostet

Eine ehrliche Vorbemerkung: Für Österreich und für Wien veröffentlicht keiner der großen Fit-out-Kostenberichte eine eigene Zeile. Wir haben die veröffentlichten Guides und Pressetexte der einschlägigen Häuser durchgesehen: Weder Wien noch Österreich kommen darin als eigene Zeile vor. Für die kostenpflichtigen Vollversionen können wir das nicht behaupten. Jede kursierende Wiener Quadratmeterzahl ist eine Rückrechnung aus europäischen Durchschnitten. Wir behandeln die folgenden Werte deshalb als Größenordnung, nicht als Angebot.

Für ein Büro mittlerer Qualität nennt der EMEA-Kostenbericht von JLL in der Ausgabe 2026 rund 1.960 Euro pro Quadratmeter, mit einem Anstieg von fünf bis sieben Prozent gegenüber dem Vorjahr. Cushman und Wakefield nennt rund 1.509 Euro, allerdings als Durchschnitt über 53 EMEA-Städte für Ausbau und Ausstattung, nicht als Wert für eine mittlere Qualitätsstufe. Genau darin liegt die eigentliche Information: Die beiden Zahlen sehen vergleichbar aus, messen aber nicht dasselbe. Wer sie nebeneinanderstellt, ohne das zu sagen, erzeugt eine Scheingenauigkeit. Auffällig ist außerdem, wie sich die Anteile innerhalb dieser Summe verschieben. Technik, Sicherheit und IT machen inzwischen über 40 Prozent aus, die Möbel rund 14 Prozent.

Für den Handel liegen die belastbarsten Zahlen vor. Das EHI Retail Institute weist im Laden-Monitor 2026 für den Lebensmittelhandel bis 2.500 Quadratmeter rund 961 Euro pro Quadratmeter Verkaufsfläche aus, darüber 711 Euro und im Textil-, Schuh- und Sporthandel 590 Euro für die Neueinrichtung eines Fachgeschäfts. Diese drei Werte beziehen sich auf den deutschen Handel, sind also auch hier eine Größenordnung und keine Wiener Zahl.

Was diese Zahlen nicht enthalten, ist der Posten, der gewerbliche Projekte am häufigsten teurer macht als geplant: der laufende Betrieb. Arbeiten in Randzeiten, Staubschutz, Zwischenlager und ein Aufbau in mehreren Etappen kosten Geld, das in keinem Quadratmeterpreis steht.

Bei uns ist die Beratung im Showroom kostenlos. Wird daraus ein Planungsprojekt, sprechen wir offen über das Honorar und schnüren ein nachvollziehbares Paket aus Beratung, Planung und den Leistungen unserer Partnerbetriebe. Unsere eigenen Zahlen nennen wir im Erstgespräch, wenn wir Fläche, Nutzung und Zustand kennen. Alles davor wäre geraten.

Häufige Fragen

Was ist Innenarchitektur für Gewerbe?

Innenarchitektur für Gewerbe ist die Planung und Einrichtung gewerblich genutzter Innenräume: Büros, Hotels, Gastronomiebetriebe, Ordinationen, Geschäftsflächen sowie Musterwohnungen und Gemeinschaftsbereiche im Wohnbau. Der Unterschied zur privaten Einrichtung liegt in den Rahmenbedingungen. Der Raum ist zugleich Arbeitsplatz, unterliegt der Arbeitsstättenverordnung und ist meist Teil einer Betriebsanlagengenehmigung.

Brauche ich für einen Umbau meiner Geschäftsräume eine Genehmigung?

In der Regel ja. Eine gewerbliche Betriebsanlage darf erst nach behördlicher Genehmigung errichtet oder geändert werden, und die Genehmigung muss vor der Ausführung vorliegen. In Wien ist das Magistratische Bezirksamt zuständig. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bis 800 Quadratmeter Gesamtfläche und 300 Kilowatt Anschlussleistung, ist ein vereinfachtes Verfahren möglich. Klären Sie das vor der Planung, nicht danach.

Welche Raumhöhe und welche Fläche braucht ein Arbeitsplatz?

Arbeitsräume brauchen grundsätzlich 3,0 Meter lichte Höhe, unter erleichterten Voraussetzungen 2,8 oder 2,5 Meter. An Bodenfläche sind 8,0 Quadratmeter für die erste Person und 5,0 Quadratmeter für jede weitere vorgesehen, dazu 2,0 Quadratmeter zusammenhängende freie Fläche unmittelbar am Arbeitsplatz. Dazu kommen Anforderungen an Tageslicht, Sichtverbindung ins Freie und Beleuchtung.

Können wir während des Umbaus weiterarbeiten?

Meistens ja, und in Hotellerie, Gastronomie und Handel ist es der Normalfall. Entscheidend ist, dass die Bauabschnitte von Anfang an nach Ihrem Betrieb geschnitten werden und nicht nach der Bequemlichkeit der Baustelle. Das gehört in die Planung, nicht in die Ausführung.

Muss mein Geschäftslokal barrierefrei sein?

Für die in der Bauordnung für Wien genannten Bauwerke ja, und dazu zählen Geschäfte, Arztpraxen, Apotheken, Banken sowie Gesundheits- und Sozialeinrichtungen. Die Maße gibt die OIB-Richtlinie 4 vor. Unabhängig davon verpflichtet das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz zu diskriminierungsfreiem Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, ohne eine Größenschwelle zu nennen.

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Gewerbliche Projekte beginnen bei uns mit einem Gespräch über den Betrieb, nicht über Möbel: Was passiert in diesen Räumen, wer arbeitet darin, wer kommt zu Besuch, und was muss weiterlaufen, während gebaut wird. Bringen Sie mit, was Sie haben: einen Plan, einen Mietvertrag, ein Zeitfenster oder auch nur eine Fläche und eine Idee.

Dafür nehmen wir uns Zeit, bei einem persönlichen Termin in unserem Showroom in der Marxergasse 22 in 1030 Wien. Wir freuen uns auf Sie.

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